Bekannte Potenzmittel wie Viagra oder Cialis unterliegen der Verschreibungspflicht und sind in der Schweiz grundsätzlich nicht rezeptfrei erhältlich. Hier gibt es keine Unterschied ob rezeptpflichtige Medikamente online oder in einer ortsansässigen Apotheke angeboten werden. Apotheken ist die Abgabe der Medikamente nur unter Vorlage eines gültigem, von einem Arzt ausgestelltem Rezept erlaubt.
Online Anbieter dürfen z.B. Viagra nur verkaufen, wenn davor eine Konsultation mit einem Arzt stattgefunden hat, der in Folge ein gültiges Rezept ausgestellt hat. Online Apotheken, die Präparate rezeptfrei ohne vorheriger ärztlicher Diagnose verkaufen, sind nicht vertrauenswürdig. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den angebotenen Medikamenten nicht um Original Präparate handelt, sondern um Fälschungen.
Wenn sich Betroffene trotzdem den Gang zum Arzt ersparen möchten, können sie Original Potenzmittel von bekannten Herstellern bei in der EU registrierten und zugelassenen Online-Kliniken, wie 121doc, sicher und diskret bestellen.
121doc ist es aufgrund der Zusammenarbeit mit Ärzten und einer in der EU registrierten Apotheke erlaubt, verschreibungspflichtige Medikamente online anzubieten. Unsere Ärzte und Apotheken unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen und werden regelmäßig kontrolliert, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren.
Vor dem Kauf eines Medikaments auf 121doc muss der Patient eine virtuelle Konsultation mit unserem Ärzteteam durchführen. Angaben zu dem Gesundheitszustand und den vorliegenden Beschwerden des Patienten werden mittels eines Fragebogens erfasst. Aufgrund den angegeben Informationen prüft der Arzt, ob ein Rezept für das gewünschte Präparat ausgestellt werden kann.
Bei Rückfragen wird der Patient von unserem Kundenservice kontaktiert. Im Falle einer Rezeptausstellung wird dieses direkt an unsere Apotheke weitergeleitet, die das Medikament in einer diskreten, neutralen Verpackung versendet. Dank UPS Expressversand wird das Präparat schon am nächsten Werktag zugestellt.
Die verschreibungspflichtigen Potenzmittel Viagra, Cialis, Levitra und Spedra zählen zu der Wirkstoffgruppe der PDE-5-Hemmer (Phosphodiesterase-5-Hemmer). Diese sind vor allem aufgrund ihrer effektiven Wirkung bekannt. Werden die Präparate von einem weitgehend gesunden Mann sachgemäß eingenommen, sind sie grundsätzlich gut verträglich. Bestehen jedoch Unverträglichkeiten, leidet der Betroffene an weiteren Erkankungen, z.B. Herzerkrankungen oder werden zusätzlich Medikamente eingenommen, kann es zu unangenehmen bzw. gefährlichen Nebenwirkungen kommen.
Nur ein erfahrener Arzt kann unter Abwägung der medizinischen Vorgeschichte entscheiden, ob PDE-5-Hemmer eingenommen werden können, ohne die Gesundheit des Betroffenen zu gefährden. Unter Berücksichtigung von anderen möglicherweise eingenommen Medikamenten, kann die optimale Dosierung festgelegt werden, ohne dass es zu Wechselwirkungen kommt.
Neben dem Aspekt der Gesundheit, spielt jedoch auch das Gesetz eine entscheidende Rolle. Der Kauf und Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind in der Schweiz im Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) geregelt. Ein Verstoß gegen dieses Gesetztes kann sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Es ist illegal Potenzmittel rezeptfrei online anzubieten. Online Apotheken, die nichtsdestotrotz verschreibungspflichtige Medikamente ohne vorherige Rezeptausstellung durch einen Arzt verkaufen, sind nicht vertrauenswürdig. Es handelt sich hierbei um nicht zugelassene und nicht regulierte Händler, die häufig Fälschungen aus Ländern wie z.B. Indien oder Russland verkaufen.
Diese gefälschten Potenzmittel enthalten oft eine zu hohe oder zu niedrige Dosis des Wirkstoffs. Außerdem werden gesundheitsschädliche Stoffe, wie z.B. Ton, Waschpulver oder Straßenfarbe zum Strecken beigefügt. In manchen Fällen handelt es sich bei den als "Potenzmittel" verkauften Präparaten um völlig wirkungslose Traubenzuckertabletten.
Laut Schätzungen der WHO sind etwa 50% der im Internet angebotenen Medikamente Fälschungen. Erkannt werden können unseriöse Anbieter anhand folgender Hinweise:
In der Schweiz legt Swissmedic die Verschreibungspflicht fest. Swissmedic ist eine Anstalt des Bundes, die durch das Heilmittelgesetz (HMG) geschaffen wurde. Medikamente dürfen erst nach Zulassung durch Swissmedic in der Schweiz verkauft werden. International geltende Kriterien werden zur Zulassung von Arzneimitteln angewandt. Innerhalb der Schweiz ist nach Regeln der Swissmedic der Versand von Medikamenten nicht gestattet.
Der Schweizer Gesetzgeber ermöglicht es Betroffenen jedoch, legal Arzneimittel aus dem Ausland zu bestellen. Hierbei darf eine Privatperson ausschließlich für sich selbst, und nicht für Drittpersonen, Medikamente für den Eigenbedarf beziehen. Importiert werden darf eine Menge eines Arzneimittels, die den Monatsbedarf entspricht. Die Angaben des Herstellers diesbezüglich werden zur Bewertung herangezogen.
Die höchste zugelassene Menge an Potenzmittel, die in die Schweiz eingeführt werden darf, entspricht dem maximal erlaubten Monatsbedarf. Dieser entspricht höchstens 3000mg Sildenafil (Viagra), 600mg Vardenafil (Levitra) oder 200mg Tadalafil (Cialis).
Wichtig ist, dass dem online bestellten Original Medikament ein gültiges, von einem Arzt ausgestelltes Rezept beiliegt. Ist dies nicht der Fall, wird das Paket an den Absender zurück geschickt oder vernichtet. Der Käufer muss daraufhin die Kosten, die aufgrund des Aufwands der Behörde anfällt, bezahlen. Bei mehrmaligen Versuchen gefälschte Medikamente aus illegalen Quellen in die Schweiz einzuführen, kann Swissmedic Anzeige erstatten.